Geschlechtsangleichung

Manche trans* Personen nehmen eine Geschlechtsangleichung (bzw. Transition) vor. Diese kann auf verschiedenen Ebenen ablaufen:

1. Sozial

Das (teilweise) Bekannt- und Sichtbarmachen des tatsächlichen Geschlechts (z.B. durch äußeres Coming-Out, Kleidung, Accessoires, Wahl eines anderen Vornamens) oder des zwischen oder bzw. außerhalb von Geschlechtern Seins.

2. Rechtlich

a) Vornamensänderung (VÄ)

b) Personenstandsänderung (PÄ) Voraussetzungen: Antrag beim Amtsgerich, zwei vom Gericht bestellte Gutachten, mehrmonatige Dauer, Kosten über 1000 Euro.

3. Medizinisch

z.B. Hormonersatztherapie, chirurgische Eingriffe. Voraussetzungen: Diagnose "Transsexualität" nach ICD-11, Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der gesetzlichen Krankenkassen (MDK) nach der Leitlinie "Standards der Bahandlung und Begutachtung von Trans* Personen".


Weitere Themen:

Transition

Coming-Out


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