Manche trans* Personen nehmen eine Transition (bzw. Geschlechtsangleichung)
vor. Diese kann auf verschiedenen Ebenen ablaufen:
1. Sozial
Das (teilweise)
Bekannt- und Sichtbarmachen des tatsächlichen Geschlechts (z.B. durch äußeres
Coming-Out, Kleidung, Accessoires, Wahl eines anderen Vornamens) oder des
zwischen oder bzw. außerhalb von Geschlechtern Seins.
2. Rechtlich
a) Vornamensänderung
(VÄ)
b)
Personenstandsänderung (PÄ) Voraussetzungen: Antrag beim Amtsgericht, zwei vom
Gericht bestellte Gutachten, mehrmonatige Dauer, Kosten über 1000 Euro.
3. Medizinisch
z.B.
Hormonersatztherapie, chirurgische Eingriffe. Voraussetzungen: Diagnose
"Transsexualität" nach ICD-11, Begutachtung durch den Medizinischen
Dienst der gesetzlichen Krankenkassen (MDK) nach der Leitlinie "Standards
der Behandlung und Begutachtung von Trans* Personen.