Allegemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Ziel des 2006 in Kraft getretenen Gesetzes ist, Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. sowie aus rassistischen Gründen zu verhindern oder zu beseitigen.

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